Für Zustellungen innerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) kann anstelle des
Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15.11.1965
relevant sein die
Das Haager Übereinkommen ist bei Interesse hier einzusehen.