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Für Zustellungen innerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) kann anstelle des

Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15.11.1965

relevant sein die

Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten.

Das Haager Übereinkommen ist bei Interesse hier einzusehen.

 

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