greek version

Bretton Woods-Abkommen über den Internationalen
Währungsfonds (Auszug)

vom 1.-22. Juli 1944 (BGBl. 1952 II, S. 637)

 

Art. VIII. Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder

Abschnitt 1. Einleitung

Neben den gemäss anderen Artikeln dieses Abkommens übernommenen Verpflichtungen übernimmt jedes Mitglied die in diesem Artikel niedergelegtenVerpflichtungen.

Abschnitt 2. Vermeidung von Beschränkungen laufender Zahlungen

(a) (...)

(b) Aus Devisenkontrakten, die die Währung eines Mitglieds berühren und die in Gegensatz stehen zu den von dem Mitglied in Übereinstimmung mit diesem Abkommen aufrechterhaltenen oder eingeführten Devisenkontrollbestimmungen, kann in den Gebieten der Mitglieder nicht geklagt werden (...)

Links
Büro München
So erreichen Sie uns
Gesetze, Links, Vollmachten
Informationen zu den Anwälten
Vollmachten & Honorarvereinbarungen
Normen